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599_1976 AT

599. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde Saalfelden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 599. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde Saalfelden

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird

verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 164

Hochkönig Straße wird im Bereich der Gemeinde

Saalfelden wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Trasse beginnt im

Ortsteil Pfaffing bei km 2,6 der bestehenden

Bundesstraße, führt nach Norden, die Urslau

querend, über die Ramseider Wiesen nach Obsmarkt

und zur Anton Wallnerstraße. Von dort

verläuft sie in nördlicher Richtung zur Straße

in den Bachwinkl, unterquert die S 11 Pinzgauer

Schnellstraße (Bundesstraße B gemäß § 33 Abs. 5

Bundesstraßengesetz 1971) im Ortsteil Pabing

und führt sodann in westlicher Richtung nördlich

des Ortsteiles Dorfheim zur bestehenden

Trasse bei km 1,8.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Salzburger Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Saalfelden aufliegenden

Planunterlage (Maßstab 1 : 5000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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