Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
598_1996 AT

598. Kundmachung: Aufhebung des § 166 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 598. Kundmachung: Aufhebung des § 166 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. September 1996, G 115/96-6, dem Bundeskanzler

zugestellt am 10. Okotober 1996, § 166 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, Anlage 1 zur

Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der

die Gewerbeordnung 1973 wiederverlautbart wird, BGBl. Nr. 194/1994, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →