598. Verordnung: Änderung der Verordnung über Studienförderung für Studierende an Konservatorien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 5 Abs. 2, 24 und 37 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 513/1995, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und hinsichtlich des § 37 Abs. 3 StudFG auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung verordnet;
Die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien, BGBl. Nr. 657/ 1993, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 714/1994, wird wie folgt geändert
1. In der Promulgationsklausel tritt an die Stelle der Wendung „Bundesminister für Wissenschaft und Forschung" die Wendung „Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst"
2. Im § 1 tritt an die Stelle der Wendung „Studienjahr 1994/95" die Wendung „Studienjahr 1995/ 96"
3. Im § 1 Z 3 (Josef Matthias Hauer-Konservatorium der Stadt Wr. Neustadt) lautet die den Hauptstudiengang „Jazz (Instrumentalstudium)" betreffende Zeile
„Jazz (Instrumentalstudium) 5 6 19 32 —"
4. Im § 1 Z7 (Konservatorium der Stadt Wien) wird nach dem Hauptstudiengang „Gesangspädagogik" folgende Zeile eingefugt
„Alte Musik 86 19 32 45"
5. Im § 1 Z 9 (Prayner-Konservatorium für Musik und Dramatische Kunst) wird nach dem Hauptstudiengang „Jazz-Trompete" folgende Zeile eingefügt
„Jazz-Posaune 46 19 — —"
6. § 4 lautet
„§ 4. (1) Der § 4 und § 5 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 598/1995 treten mit 31. August 1995 in Kraft.
(2) § 1 Z3,7 und 9 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 598/1995 tritt mit 15. September 1995 in Kraft.
7. § 5 lautet
„§ 5. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 1996 außer Kraft."