Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
598_1995 AT

598. Verordnung: Änderung der Verordnung über Studienförderung für Studierende an Konservatorien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 598. Verordnung: Änderung der Verordnung über Studienförderung für Studierende an Konservatorien

Auf Grund der §§ 5 Abs. 2, 24 und 37 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 513/1995, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und hinsichtlich des § 37 Abs. 3 StudFG auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung verordnet;

Die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien, BGBl. Nr. 657/ 1993, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 714/1994, wird wie folgt geändert

1. In der Promulgationsklausel tritt an die Stelle der Wendung „Bundesminister für Wissenschaft und Forschung" die Wendung „Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst"

2. Im § 1 tritt an die Stelle der Wendung „Studienjahr 1994/95" die Wendung „Studienjahr 1995/ 96"

3. Im § 1 Z 3 (Josef Matthias Hauer-Konservatorium der Stadt Wr. Neustadt) lautet die den Hauptstudiengang „Jazz (Instrumentalstudium)" betreffende Zeile

„Jazz (Instrumentalstudium) 5 6 19 32 —"

4. Im § 1 Z7 (Konservatorium der Stadt Wien) wird nach dem Hauptstudiengang „Gesangspädagogik" folgende Zeile eingefugt

„Alte Musik 86 19 32 45"

5. Im § 1 Z 9 (Prayner-Konservatorium für Musik und Dramatische Kunst) wird nach dem Hauptstudiengang „Jazz-Trompete" folgende Zeile eingefügt

„Jazz-Posaune 46 19 — —"

6. § 4 lautet

„§ 4. (1) Der § 4 und § 5 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 598/1995 treten mit 31. August 1995 in Kraft.

(2) § 1 Z3,7 und 9 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 598/1995 tritt mit 15. September 1995 in Kraft.

7. § 5 lautet

„§ 5. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 1996 außer Kraft."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →