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598_1991 AT

598. Verordnung: Landeshöchstzahlenverordnung 1992

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 598. Verordnung: Landeshöchstzahlenverordnung 1992

Auf Grund des § 13 a 2 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 450/1990 wird

verordnet

§ 1. Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl gemäß

§ 12 a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes werden

Landeshöchstzahlen für das Jahr 1992 wie folgt

festgesetzt

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in

Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1992 außer

Kraft.

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