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598_1986 AT

598. Kundmachung: Kündigung der Konsularkonvention zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche der Niederlande betreffend die überseeischen Teile des Königreiches der Niederlande

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 598. Kundmachung: Kündigung der Konsularkonvention zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche der Niederlande betreffend die überseeischen Teile des Königreiches der Niederlande

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Die Konsularkonvention zwischen der Republik

Österreich und dem Königreiche der Niederlande

betreffend die überseeischen Teile des Königreiches

der Niederlande, BGBl. Nr. 182/1923, in der

Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 84/1954

wurde gemäß seinem Art. 14 zweiter Absatz am

25. August 1986 durch das Königreich der Niederlande

gekündigt und tritt demnach am 26. August

1987 außer Kraft;

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