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598_1978 AT

598. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des ASVG durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 598. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des ASVG durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß

den §§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

dem Bundeskanzleramt am 13. November 1978

zugestellten Erkenntnis vom 10. Oktober 1978,

G 65/78-9, im § 264 Abs. 1 Mt. a des Allgemeinen

Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der

Fassung der 29. Novelle, BGBl. Nr. 31/1973, den

Wortteil „Invaliditäts ..." im Satzteil „60 v. H.

der Invaliditätspension" als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember

1978 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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