597_1991
AT
597. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 597. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien
1991_597_0 597. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,
BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geän-
dert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 450/1990,
wird verordnet
§ 1. Für das Kalenderjahr 1992 wird für den
Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein
Kontingent in der Höhe von insgesamt 3910 für die
Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.
§ 2. Das Kontingent gemäß § 1 wird auf die
einzelnen Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt
§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1992.