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597_1991 AT

597. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 597. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien

Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geän-

dert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 450/1990,

wird verordnet

§ 1. Für das Kalenderjahr 1992 wird für den

Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein

Kontingent in der Höhe von insgesamt 3910 für die

Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.

§ 2. Das Kontingent gemäß § 1 wird auf die

einzelnen Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt

§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich

vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1992.

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