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597_1990 AT

597. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 73 Kirchbacher Straße im Bereich der Gemeinden Empersdorf und Heiligenkreuz am Waasen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 597. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 73 Kirchbacher Straße im Bereich der Gemeinden Empersdorf und Heiligenkreuz am Waasen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 73 Kirchbacher Straße

wird im Bereich der Gemeinden Empersdorf und

Heiligenkreuz am Waasen wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse führt von

km 13,70 bis km 14,55 und von km 17,20 bis

km 17,50.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der

Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den

Gemeinden Empersdorf und Heiligenkreuz am

Waasen aufliegenden Planunterlagen (Plan

Nr. BO-73-7 a im Maßstab 1:2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die

vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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