597_1989
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597. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1989
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 597. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1989
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze
der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1989, BGBl. Nr. 1, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 301/1989 und 596/1989 genehmigt
§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist bei folgenden VA-Ansätzen sicherzustellen
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe
zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen
betraut.