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597_1989 AT

597. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1989

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 597. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1989

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze

der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1989, BGBl. Nr. 1, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 301/1989 und 596/1989 genehmigt

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist bei folgenden VA-Ansätzen sicherzustellen

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe

zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen

betraut.

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