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597_1986 AT

597. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 82 Seeberg Straße im Bereich der Marktgemeinde Eberndorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 597. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 82 Seeberg Straße im Bereich der Marktgemeinde Eberndorf

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenteil der B 82 Seeberg Straße von

Plan-km 33,790 bis Plan-km 38,959 wird, soweit er

durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten

und verkehrsübergebenen — mit Verordnung vom

20. August 1982, BGBl. Nr. 453, bestimmten —

Abschnitt „Umfahrung Eberndorf" für den Durchzugsverkehr

entbehrlich wurde, als Bundesstraße

aufgelassen.

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