596_1991
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596. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 596. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien
1991_596_0 596. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien
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Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,
BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 450/1990,
wird verordnet
In der Verordnung des Bundesministers für
Arbeit und Soziales über die Festsetzung eines
Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern
im Bereich des Magistrates der Stadt Wien, BGBl.
Nr. 74/1991, wird die im § 2 Z 1 festgelegte
Kontingentzahl (Verwendungsbereich Krankenpflegefachdienst,
Pflegehelfer und Sanitätshilfsdienste)
mit 1600 neu festgesetzt.