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596_1991 AT

596. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 596. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien

Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 450/1990,

wird verordnet

In der Verordnung des Bundesministers für

Arbeit und Soziales über die Festsetzung eines

Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern

im Bereich des Magistrates der Stadt Wien, BGBl.

Nr. 74/1991, wird die im § 2 Z 1 festgelegte

Kontingentzahl (Verwendungsbereich Krankenpflegefachdienst,

Pflegehelfer und Sanitätshilfsdienste)

mit 1600 neu festgesetzt.

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