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596_1987 AT

596. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Schruns

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 596. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Schruns

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird

mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Schruns errichtet.

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