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596_1976 AT

596. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 11 Pinzgauer Schnellstraße im Bereich der Gemeinden St. Veit im Pongau und Lend

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 596. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 11 Pinzgauer Schnellstraße im Bereich der Gemeinden St. Veit im Pongau und Lend

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird

verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der S 11

Pinzgauer Schnellstraße wird im Bereich der

Gemeinden St. Veit im Pongau und Lend wie

folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 73,273 der bestehenden Bundesstraße,

verläuft fast durchwegs steigend bis zum Ortsteil

Gigerach oberhalb von Lend, wobei die

Gasteiner Ache und die B 167 Gasteiner Straße

überquert werden und endet bei km 77,565. Die

neu herzustellende Trasse enthält in Gigerach

eine Anschlußstelle mit Zu- und Abfahrtsstraßen

zur B 167 Gasteiner Straße.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Salzburger Landesregierung

sowie bei den Gemeinden St. Veit im Pongau

und Lend aufliegenden Planunterlage (Planzeichen

B-159/75-1971; Maßstab 1:2880) zu

ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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