596. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 11 Pinzgauer Schnellstraße im Bereich der Gemeinden St. Veit im Pongau und Lend
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird
verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der S 11
Pinzgauer Schnellstraße wird im Bereich der
Gemeinden St. Veit im Pongau und Lend wie
folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 73,273 der bestehenden Bundesstraße,
verläuft fast durchwegs steigend bis zum Ortsteil
Gigerach oberhalb von Lend, wobei die
Gasteiner Ache und die B 167 Gasteiner Straße
überquert werden und endet bei km 77,565. Die
neu herzustellende Trasse enthält in Gigerach
eine Anschlußstelle mit Zu- und Abfahrtsstraßen
zur B 167 Gasteiner Straße.
Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Salzburger Landesregierung
sowie bei den Gemeinden St. Veit im Pongau
und Lend aufliegenden Planunterlage (Planzeichen
B-159/75-1971; Maßstab 1:2880) zu
ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.