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596_1975 AT

596. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 596. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,

wird kundgemacht

1. Die 1. Arzneibuchnachtragsverordnung,

BGBl. Nr. 154/1966, wird wie folgt berichtigt

Im ersten Satz hat es statt „Apothekengesetznovelle

1960, BGBl. Nr. 23" richtig „Apothekengesetznovelle

1960, BGBl. Nr. 86" zu lauten.

2. Das Familienberatungsförderungsgesetz,

BGBl. Nr. 80/1974, wird wie folgt berichtigt

Im § 2 Abs. 1 Z. 7 hat es statt „§ 10 Abs. 1

lit. a und c" richtig „§ 10 Abs. 2 lit. a und c" zu

lauten.

3. Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht und Kunst vom 6. Mai 1975, BGBl.

Nr. 292, über die Gestaltung von Zeugnisformularen

wird wie folgt berichtigt

Im § 3 Abs. 1 lit. 1 hat es im 1. Halbsatz statt

„Schulunterrichtsgesetzes" richtig „Schulpflichtgesetzes"

zu lauten.

4. Die PVG-Novelle 1975, BGBl. Nr. 363, wird

wie folgt berichtigt

Im Art. I Z. 38 hat es statt „§ 40" richtig

„§ 40 Abs. 1" zu lauten.

5. Die Vereinbarung über die Errichtung vorgeschobener

deutscher Grenzdienststellen am

Grenzübergang Obernberg am Inn, BGBl.

Nr. 492/1975, wird wie folgt berichtigt

In der Fußnote hat es statt „BGBl. Nr. 204/

1957" richtig „BGBl. Nr. 240/1957" zu lauten.

6. Die Vereinbarung über die Errichtung vorgeschobener

österreichischer Grenzdienststellen

am Grenzübergang Schleching, BGBl. Nr. 493/

1975, wird wie folgt berichtigt

In der Fußnote hat es statt „BGBl. Nr. 204/

1957" richtig „BGBl. Nr. 240/1957" zu lauten.

7. Die Kundmachung des Bundeskanzlers vom

29. September 1975, BGBl. Nr. 521, betreffend

die Ratifikation des Europäischen Übereinkommens

vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe

in Strafsachen durch Belgien wird wie folgt berichtigt

Im ersten Absatz hat es statt „BGBl. Nr. 41/

1968" richtig „BGBl. Nr. 41/1969" zu lauten.

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