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595_1995 AT

595. Verordnung: Änderung der Universitätsberechtigungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 595. Verordnung: Änderung der Universitätsberechtigungsverordnung

Auf Grund des § 41 Abs. 2, des § 69 Abs. 2, des § 83 Abs. 2, des § 98 Abs. 3, des § 106 Abs. 4, des § 114 Abs. 3, des § 122 Abs. 2 und des § 131d Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr.242/ 1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 435/1995, auf Grund des Art. II der 12. Schulorganisationsgesetz-Novelle, BGBl. Nr 467/1990 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 323/ 1993, sowie auf Grund des § 13 Abs. 2 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr 175/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 647/1994, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst verordnet

Die Universitätsberechtigungsverordnung, BGBl. Nr. 510/1988, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 224/1989, BGBl. Nr. 595/1990 und BGBl. Nr. 611/1993 wird wie folgt geändert

1. Im § 4 Abs. 1 lit. b entfällt in der Spalte „Studienrichtung" die Zeile „Ägyptologie"

2. Im § 4 Abs. 1 lit. c wird in der Spalte „Höhere Schule" die Wendung „Bildungsanstalt für Erzieher" durch die Wendung „Bildungsanstalt für Sozialpädagogik" ersetzt.

3. Im § 5 Abs. 1 wird in der Spalte „Studienrichtung" nach der die Studienrichtung „Alte Geschichte und Altertumskunde" betreffenden Zeile eingefügt

„Ägyptologie"

4. Im § 16 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)" und wird folgender Abs. 2 angefügt

„(2) § 4 Abs. 1 lit. b und c sowie § 5 Abs. 1 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr.595/1995 treten mit 1.September 1995 in Kraft."

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