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595_1988 AT

595. Verordnung: Änderung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 595. Verordnung: Änderung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung

Auf Grund des Bundesgesetzes über das Studium

der Rechtswissenschaften, BGBl. Nr. 140/1978, in

der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 322/

1982, 523/1985 und 228/1988, in Verbindung mit

dem Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz, BGBl.

Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 116/1984, wird verordnet

Die rechtswissenschaftliche Studienordnung,

BGBl. Nr. 148/1979, in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 325/1982 und 4/1986 wird wie

folgt geändert

§ 9 Abs. 1 lautet

„(1) Der Kandidat hat durch die selbständige

Bearbeitung eines Themas aus den in § 6 Abs. 2 Z 1

bis 8 und 9 lit. c, d und f genannten Fächern den

Erfolg der wissenschaftlichen Berufsvorbildung

durch eine Diplomarbeit (§ 25 Abs. 1 des Allgemeinen

Hochschul-Studiengesetzes) nachzuweisen."

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