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594_1992 AT

594. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Schlosser

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 594. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Schlosser

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Artikel I

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Schlosser, Verordnung BGBl. Nr. 537/1987, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 360/1992 wird wie folgt geändert

Im § 9 Abs. 3 wird nach dem Lehrberuf „Mechaniker" der Lehrberuf „Recycling- und Entsorgungstechniker" eingefügt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1992 in Kraft.

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