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594_1991 AT

594. Verordnung: Änderung bzw. Ergänzung der Lohnklassentabelle im Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 594. Verordnung: Änderung bzw. Ergänzung der Lohnklassentabelle im Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

Auf Grund des § 21 Abs. 4 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 412/1990 wird verordnet

§ 1. Die Lohnklassentabelle im § 21 Abs. 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609,

in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 364/1989 und 412/1990 und der Verordnung BGBl.

Nr. 717/1990 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt

1. In der Lohnklasse 1 beträgt der tägliche Grundbetrag S 53,50.

2. Die Lohnklassentabelle lautet ab Lohnklasse 102

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.

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