594. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1983
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 17 Abs. 4 und 30 des
Studienförderungsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 436, in
der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 471/
1990 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen verordnet
§ 1. Für Anträge und Nachweise nach dem
Studienförderungsgesetz sind nachstehende Formblätter
zu verwenden
1. für den Antrag auf Gewährung und Erhöhung
einer Studienbeihilfe das Formular nach dem
Muster der Anlage 1;
2. für den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
zur Studienbeihilfe die Formulare nach
dem Muster der Anlagen 2 und 3;
3. für den Antrag auf Gewährung einer Beihilfe
für ein Auslandsstudium die Formulare nach
dem Muster der Anlagen 1 und 4;
4. für die Überprüfung bei Anträgen auf
Gewährung eines Leistungsstipendiums das
Formular nach dem Muster der Anlage 5;
5. für die Überprüfung bei Anträgen auf
Gewährung eines Förderungsstipendiums das
Formular nach dem Muster der Anlage 6;
6. für die Nachweise der sozialen Bedürftigkeit
Formulare nach dem Muster der Anlagen 7, 8,
9 und 10.
§ 2. Die Verordnung BGBl. Nr. 535/1988 tritt
außer Kraft.