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594_1990 AT

594. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1983

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 594. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1983

Auf Grund der §§ 17 Abs. 4 und 30 des

Studienförderungsgesetzes 1983, BGBl. Nr. 436, in

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 471/

1990 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

§ 1. Für Anträge und Nachweise nach dem

Studienförderungsgesetz sind nachstehende Formblätter

zu verwenden

1. für den Antrag auf Gewährung und Erhöhung

einer Studienbeihilfe das Formular nach dem

Muster der Anlage 1;

2. für den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses

zur Studienbeihilfe die Formulare nach

dem Muster der Anlagen 2 und 3;

3. für den Antrag auf Gewährung einer Beihilfe

für ein Auslandsstudium die Formulare nach

dem Muster der Anlagen 1 und 4;

4. für die Überprüfung bei Anträgen auf

Gewährung eines Leistungsstipendiums das

Formular nach dem Muster der Anlage 5;

5. für die Überprüfung bei Anträgen auf

Gewährung eines Förderungsstipendiums das

Formular nach dem Muster der Anlage 6;

6. für die Nachweise der sozialen Bedürftigkeit

Formulare nach dem Muster der Anlagen 7, 8,

9 und 10.

§ 2. Die Verordnung BGBl. Nr. 535/1988 tritt

außer Kraft.

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