594. Bundesgesetz: Teilprivatisierung von Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs-Aktiengesellschaft
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Bundesgesetz vom 21. März 1962, BGBl.
Nr. 94, über die Rekonstruktion der Austrian Airlines
Österreichische Luftverkehrs-Aktiengesellschaft
tritt mit 31. Dezember 1987 außer Kraft.
Artikel II
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt,
Anteile des Bundes an Austrian Airlines Österreichische
Luftverkehrs-Aktiengesellschaft sowie
im Falle von Erhöhungen des Grundkapitals dem
Bund zustehende Bezugsrechte zu veräußern,
jedoch maximal nur in dem Ausmaß, daß jedenfalls
Aktien im Nennbetrag von 51% des Grundkapitals
im Eigentum des Bundes verbleiben.
Artikel III
Die dem Bund verbleibenden Anteilsrechte sind
vom Bundesminister für Finanzen zu verwalten.
Artikel IV
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
der Bundesminister für Finanzen betraut.