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594_1987 AT

594. Bundesgesetz: Teilprivatisierung von Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs-Aktiengesellschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 594. Bundesgesetz: Teilprivatisierung von Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs-Aktiengesellschaft

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz vom 21. März 1962, BGBl.

Nr. 94, über die Rekonstruktion der Austrian Airlines

Österreichische Luftverkehrs-Aktiengesellschaft

tritt mit 31. Dezember 1987 außer Kraft.

Artikel II

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt,

Anteile des Bundes an Austrian Airlines Österreichische

Luftverkehrs-Aktiengesellschaft sowie

im Falle von Erhöhungen des Grundkapitals dem

Bund zustehende Bezugsrechte zu veräußern,

jedoch maximal nur in dem Ausmaß, daß jedenfalls

Aktien im Nennbetrag von 51% des Grundkapitals

im Eigentum des Bundes verbleiben.

Artikel III

Die dem Bund verbleibenden Anteilsrechte sind

vom Bundesminister für Finanzen zu verwalten.

Artikel IV

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Finanzen betraut.

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