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594_1978 AT

594. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 594. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, wird

verordnet

§ 1. Für das Kalenderjahr 1979 wird für den

Bereich des Magistrates der Stadt Wien in Entsprechung

eines gemeinsamen Antrages der Gemeinde

Wien und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes,

Gewerkschaft der Gemeindebediensteten,

ein Kontingent in Höhe von insgesamt

6310 für die Beschäftigung von Ausländern

festgesetzt.

§ 2. Das Kontingent gemäß Abs. 1 wird auf

die einzelnen Verwendungsbereiche wie folgt

aufgeteilt

§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt

sich vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1979.

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