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594_1975 AT

594. Verordnung: Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht für Teilnehmer an den XII. Olympischen Winterspielen 1976 in Innsbruck

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 594. Verordnung: Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht für Teilnehmer an den XII. Olympischen Winterspielen 1976 in Innsbruck

Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Paßgesetzes

1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung BGBl.

Nr. 510/1974 wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

verordnet

Die Teilnehmer an den XII. Olympischen

Winterspielen 1976 in Innsbruck, die Inhaber

einer vom Organisationskomitee für die

XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976

ausgestellten gültigen Identitätskarte sind, sind

von der Sichtvermerkspflicht in der Zeit vom

15. Dezember 1975 bis 15. März 1976 befreit.

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