593_1978
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593. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 593. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung
1978_593_0 593. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung
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Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Paßgesetzes
1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung des BGBl.
Nr. 510/1974 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für
Inneres vom 11. Jänner 1971, BGBl. Nr. 17, über
die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur
Sichtvermerkserteilung in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 262/1971, 106/1974, 511/
1975 und 516/1976 wird wie folgt geändert
1. Die Grenzkontrollstelle Laa an der Thaya
wird zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken
ermächtigt.
2. Die Grenzkontrollstelle Weigetschlag wird
zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken
ermächtigt.