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593_1978 AT

593. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 593. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Paßgesetzes

1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung des BGBl.

Nr. 510/1974 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für

Inneres vom 11. Jänner 1971, BGBl. Nr. 17, über

die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur

Sichtvermerkserteilung in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 262/1971, 106/1974, 511/

1975 und 516/1976 wird wie folgt geändert

1. Die Grenzkontrollstelle Laa an der Thaya

wird zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken

ermächtigt.

2. Die Grenzkontrollstelle Weigetschlag wird

zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken

ermächtigt.

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