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593_1975 AT

593. Verordnung: Erlassung der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Bergwerksschlosser-Maschinenhäuer

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 593. Verordnung: Erlassung der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Bergwerksschlosser-Maschinenhäuer

Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, und des § 205

des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, wird —

bezüglich der Verhältniszahlen im Sinne des § 8

Abs. 3 des Berufsausbildungsgesetzes gemäß § 35

Z. 1 dieses Gesetzes im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für soziale Verwaltung — verordnet

§ 1. Für den Lehrberuf Bergwerksschlosser-

Maschinenhäuer werden die in der Anlage enthaltenen

Ausbildungsvorschriften festgelegt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 15. Dezember

1975 in Kraft.

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