Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
592_1996 AT

592. Kundmachung: Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Exekutivrat der Republik Zaire

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 592. Kundmachung: Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Exekutivrat der Republik Zaire

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Das am 4. März 1985 unterzeichnete Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Österreichischen

Bundesregierung und dem Exekutivrat der Republik Zaire (BGBl. Nr. 142/1985) wurde gemäß

seinem Art. 9 Abs. 2 durch Österreich mit Schreiben vom 18. September 1996 mit Wirkung zum

18. Dezember 1996 gekündigt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →