592_1992
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592. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Molker und Käser
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 592. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Molker und Käser
1992_592_0 592. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Molker und Käser
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Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet
Artikel I
Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Molker und Käser, Verordnung BGBl. Nr. 162/1975, wird wie folgt geändert
Folgender § 4 a wird eingefügt
„Zusatzprüfung
§ 4 a. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Recycling- und Entsorgungstechniker kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Molker und Käser abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit" und „Fachgespräch" zu
umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten § 2, § 4 und § 5 Abs. 1"
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1992 in Kraft.