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592_1992 AT

592. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Molker und Käser

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 592. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Molker und Käser

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Artikel I

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Molker und Käser, Verordnung BGBl. Nr. 162/1975, wird wie folgt geändert

Folgender § 4 a wird eingefügt

„Zusatzprüfung

§ 4 a. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Recycling- und Entsorgungstechniker kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Molker und Käser abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit" und „Fachgespräch" zu

umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten § 2, § 4 und § 5 Abs. 1"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1992 in Kraft.

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