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591_1992 AT

591. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Meß- und Regelmechaniker

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 591. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Meß- und Regelmechaniker

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Artikel I

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Meß- und Regelmechaniker, Verordnung BGBl. Nr. 670/1988, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 359/1992 wird wie folgt geändert

§ 9 Abs. 5 lautet

„(5) Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Papiertechniker oder Recycling- und Entsorgungstechniker kann eine Zusätzprüfung im Lehrberuf Meß- und Regelmechaniker abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit" und „Fachgespräch" zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten die §§ 2, 3, 8 und 10."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1992 in Kraft.

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