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590_1992 AT

590. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Mechaniker

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 590. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Mechaniker

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Artikel I

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Mechaniker, Verordnung BGBl. Nr. 536/1987, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 358/1992 wird wie folgt geändert

Im § 9 Abs. 3 wird nach dem Lehrberuf „Meß- und Regelmechaniker" der Lehrberuf „Recycling- und Entsorgungstechniker" eingefügt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1992 in Kraft.

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