590_1991
AT
590. Verordnung: Aussetzung des Vorzugszollsatzes für bestimmte Videogeräte und Farbfernsehgeräte aus der Republik Korea
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 590. Verordnung: Aussetzung des Vorzugszollsatzes für bestimmte Videogeräte und Farbfernsehgeräte aus der Republik Korea
1991_590_0 590. Verordnung: Aussetzung des Vorzugszollsatzes für bestimmte Videogeräte und Farbfernsehgeräte aus der Republik Korea
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 6 des Präferenzzollgesetzes, BGBl. Nr. 487/1981, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 413/1991, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten und dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet
§ 1. Die Anwendung der Vorzugszollsätze für folgende Waren wird für Einfuhren aus der Republik
Korea ausgesetzt
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.
(2) Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aussetzung des Vorzugszollsatzes für
bestimmte Videorecorder und Farbfernsehgeräte aus der Republik Korea, BGBl. Nr. 472/1988, tritt mit
1. Jänner 1992 außer Kraft.