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590_1991 AT

590. Verordnung: Aussetzung des Vorzugszollsatzes für bestimmte Videogeräte und Farbfernsehgeräte aus der Republik Korea

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 590. Verordnung: Aussetzung des Vorzugszollsatzes für bestimmte Videogeräte und Farbfernsehgeräte aus der Republik Korea

Auf Grund des § 6 des Präferenzzollgesetzes, BGBl. Nr. 487/1981, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 413/1991, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten und dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet

§ 1. Die Anwendung der Vorzugszollsätze für folgende Waren wird für Einfuhren aus der Republik

Korea ausgesetzt

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in Kraft.

(2) Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aussetzung des Vorzugszollsatzes für

bestimmte Videorecorder und Farbfernsehgeräte aus der Republik Korea, BGBl. Nr. 472/1988, tritt mit

1. Jänner 1992 außer Kraft.

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