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590_1989 AT

590. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Dicetylperoxydicarbonat

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 590. Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Dicetylperoxydicarbonat

(Übersetzung)

In Abweichung von den Bestimmungen der Rn.

2550 und 2552 des ADR kann Dicetylperoxydicarbonat,

zugeordnet der Klasse 5.2 Buchstabe E unter

folgenden Bedingungen im grenzüberschreitenden

Straßenverkehr befördert werden

1. Das Peroxyd ist in Gefäße oder Säcke aus

geeignetem Kunststoff zu verpacken, die in

geeignete Schutzverpackungen eingesetzt

werden. Die Verpackungen müssen den

Vorschriften für die Verpackungsgruppe II

des Anhangs A.5 ADR entsprechen. Ein

Versandstück darf nicht mehr als 50 kg des

Stoffes enthalten.

2. Für die Zusammenpackung gelten sinngemäß

die Bestimmungen der Rn. 2562 des ADR.

3. Die Versandstücke sind mit zwei Gefahrzetteln

nach Muster Nr. 5 zu versehen.

4. Der Absender hat in das Beförderungspapier

neben den üblichen Angaben den zusätzlichen

Vermerk: „Nach Rn. 2010 des ADR vereinbarte

Beförderung" einzutragen.

5. Übersteigt die Menge 2000 kg, so gelten die

Bestimmungen der Rn. 10 321 des ADR.

6. Der Stoff ist in einer Weise zu befördern, daß

die umgebende Temperatur +20 °C nicht

übersteigt.

7. Mit einer Beförderungseinheit dürfen nicht

mehr als 5000 kg des Stoffes befördert

werden.

Diese Vereinbarung gilt für Beförderungen

zwischen Schweden und Österreich bis auf

Widerruf durch eine der Vertragsparteien.

Karlstad, am 6. November 1989

Die für das ADR zuständige Behörde des

Königreiches Schweden

Björn Sandborgh

Wien, am 15. November 1989

Für den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft

und Verkehr der Republik Österreich

Kafka

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