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58_1994 AT

58. Kundmachung: Geltungsbereich des Anpassungsprotokolls zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 58. Kundmachung: Geltungsbereich des Anpassungsprotokolls zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum

Nachdem nach Mitteilung des Rats der Europäischen Union alle in Art. 1 Abs. 1 des Anpassungsprotokolls zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. Nr. 910/1993) genannten Vertragsparteien ihre Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunden hinterlegt haben, sind das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. Nr. 909/1993) und das Anpassungsprotokoll gemäß Art. 129 Abs. 3 des Abkommens, ersetzt durch Art. 6 und Art. 22 Abs. 3 des Anpassungsprotokolls, zwischen den Vertragsparteien mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein in Kraft getreten.

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