Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
58_1988 AT

58. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zum Königreich Saudi Arabien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 58. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zum Königreich Saudi Arabien

Auf Grund des § 60 des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht

Im Königreich Saudi Arabien genießen Marken

von Unternehmen mit dem Sitz in Österreich denselben

Schutz wie Marken von Unternehmen mit

dem Sitz im Königreich Saudi Arabien.

Marken von Unternehmen, die ihren Sitz im

Königreich Saudi Arabien haben, genießen daher in

Österreich den Schutz des Markenschutzgesetzes

1970.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →