58_1986
AT
58. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung bestimmter Stoffe der Klasse 3 in geeigneten Kunststoffgefäßen mit Schutzbehälter
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 58. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung bestimmter Stoffe der Klasse 3 in geeigneten Kunststoffgefäßen mit Schutzbehälter
1986_58_0 58. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung bestimmter Stoffe der Klasse 3 in geeigneten Kunststoffgefäßen mit Schutzbehälter
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,
wird kundgemacht
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister
für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und
dem Bundesminister für Verkehr der Republik
Österreich nach Rn 2010 des ADR über die Beförderung
bestimmter Stoffe der Klasse 3 in geeigneten
Kunststoffgefäßen mit Schutzbehälter Kundgemacht in BGBl. Nr. 413/1978 wurde
mit Note des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik
Deutschland vom 27. November 1985
widerrufen. Der Widerruf wurde mit Note des
Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und
Verkehr vom 16. Dezember 1985 bestätigt. Die
gegenständliche Vereinbarung tritt am 1. Jänner
1986 außer Kraft.