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58_1985 AT

58. Kundmachung: Umrechnungskurs der ECU im gemeinschaftlichen Versandverfahren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 58. Kundmachung: Umrechnungskurs der ECU im gemeinschaftlichen Versandverfahren

Auf Grund des § 4 Abs. 6 des Versandverfahren-

Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 600/1973, in

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 550/1982 wird kundgemacht

Der Gegenwert der ECU im Sinne des Artikels

13 Abs. 3 des Abkommens vom 30. November

1972, BGBl. Nr. 599/1973, zwischen der Republik

Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

zur Anwendung der Bestimmungen

über das gemeinschaftliche Versandverfahren, in

der Fassung des Beschlusses BGBl. Nr. 524/1984

beträgt für das Kalenderjahr 1985 15,7171 S.

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