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58_1970 AT

58. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Raabs an der Thaya und Waidhofen an der Thaya

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 58. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Raabs an der Thaya und Waidhofen an der Thaya

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung

des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird

mit Zustimmung der Niederösterreichischen

Landesregierung verordnet

§ 1. (1) Die Gemeinde Karlstein scheidet aus

dem Sprengel des Bezirksgerichtes Raabs an der

Thaya aus. Die Gemeinde Münchreith an der

Thaya scheidet aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Waidhofen an der Thaya aus.

(2) Die mit übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen

der im Abs. 1 genannten Gemeinden

mit Genehmigung der Niederösterreichischen

Landesregierung und mit Zustimmung der Bundesregierung

neu errichtete Marktgemeinde

Karlstein im politischen Bezirk Waidhofen an

der Thaya wird dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Raabs an der Thaya zugewiesen.

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