Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
58_1953 AT

58. Kundmachung: Beitritt Ceylons zum Abkommen von Neuchâtel vom 8. Feber 1947 über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den Zweiten Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Eigentumsrechte.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 58. Kundmachung: Beitritt Ceylons zum Abkommen von Neuchâtel vom 8. Feber 1947 über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den Zweiten Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Eigentumsrechte.

Nach einer Mitteilung der Regierung der

Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 13. März

1953 ist Ceylon dem Abkommen von Neuchâtel

vom 8. Feber 1947 über die Erhaltung oder die

Wiederherstellung der durch den Zweiten Weltkrieg

beeinträchtigten gewerblichen Eigentumsrechte

(BGBl. Nr. 190/1948) mit Wirkung vom

9. Feber 1953 beigetreten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →