58_1946
AT
58. Bundesgesetz: Erhöhung des Aufbauzuschlages auf Tabakerzeugnisse.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 58. Bundesgesetz: Erhöhung des Aufbauzuschlages auf Tabakerzeugnisse.
1946_58_0 58. Bundesgesetz: Erhöhung des Aufbauzuschlages auf Tabakerzeugnisse.
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Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Der gemäß Gesetz vom 27. Juli 1945,
St. G. Bl. Nr. 100 (Aufbauzuschlaggesetz), zu erhebende
Aufbauzuschlag auf die Tarifpreise
(Kleinverkaufspreise) der Talbakerzeugnisse wird
von 50 Prozent auf 100 Prozent des Tarifpreises
erhöht.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist
das Bundesministerium für Finanzen betraut.