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58_1946 AT

58. Bundesgesetz: Erhöhung des Aufbauzuschlages auf Tabakerzeugnisse.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 58. Bundesgesetz: Erhöhung des Aufbauzuschlages auf Tabakerzeugnisse.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der gemäß Gesetz vom 27. Juli 1945,

St. G. Bl. Nr. 100 (Aufbauzuschlaggesetz), zu erhebende

Aufbauzuschlag auf die Tarifpreise

(Kleinverkaufspreise) der Talbakerzeugnisse wird

von 50 Prozent auf 100 Prozent des Tarifpreises

erhöht.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist

das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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