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58_1945 AT

58. Druckfehlerberichtigung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 58. Druckfehlerberichtigung.

Auf Grund des § 2, Abs. (3), des Gesetzes

vom 1. Mai 1945, St. G. Bl. Nr. 8, über das

Staatsgesetzblatt wird kundgemacht

Im Gesetz vom 8. Mai 1945, St. G. Bl. Nr. 12,

über die Anwendung der Vorschriften über die

öffentlichen Abgaben hat im § 3, Abs. (1), das

Wort „und" zwischen den Worten „angefangen"

und „von" zu entfallen.

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