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589_1996 AT

589. Kundmachung: Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Koreanischen Volksdemokratischen Republik

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 589. Kundmachung: Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Koreanischen Volksdemokratischen Republik

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Das am 27. November 1978 unterzeichnete Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Österreichischen

Bundesregierung und der Regierung der Koreanischen Volksdemokratischen Republik

(BGBl. Nr. 44/1979) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom

25. Juni 1996 mit Wirkung zum 31. Dezember 1996 gekündigt.

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