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589_1992 AT

589. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Landmaschinenmechaniker

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 589. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Landmaschinenmechaniker

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Artikel I

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Landmaschinenmechaniker, Verordnung BGBl. Nr. 534/1987, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 511 /1992 wird wie folgt geändert

Im § 9 Abs. 3 wird nach dem Lehrberuf „Anlagenmonteur" der Lehrberuf „Recycling- und Entsorgungstechniker" eingefügt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1992 in Kraft.

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