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589_1991 AT

589. Verordnung: Änderung der Verordnung über die zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr von gewissen handwerklich hergestellten Waren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 589. Verordnung: Änderung der Verordnung über die zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr von gewissen handwerklich hergestellten Waren

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr von

handwerklich hergestellten Waren zur Förderung der Handelsbeziehungen mit Entwicklungsländern,

BGBl. Nr. 94/1972, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

verordnet

Die Verordnung über die zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr von gewissen handwerklich

hergestellten Waren, BGBl. Nr. 547/1987, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 547/1989 wird

geändert wie folgt

1. In der Anlage A werden folgende Warenbezeichnungen geändert

2. In der Anlage B werden folgende Warenbezeichnungen geändert

3. Dem § 3 wird folgender Absatz 3 angefügt

„(3) Anlage A und B der Verordnung über die zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr von gewissen

handwerklich hergestellten Waren, BGBl. Nr. 547/1987, in der Fassung der Verordnung BGBl.

Nr. 589/1991, treten mit 1. Jänner 1992 in Kraft."

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