589. Änderung des Anhanges III des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN HANDEL MIT GEFÄHRDETEN
ARTEN FREILEBENDER TIERE UND PFLANZEN
ÄNDERUNGEN DES ANHANGES III DES ÜBEREINKOMMENS
Liste von Arten, die von Malaysia für die Aufnahme in den Anhang III vorgeschlagen wurden.
1. Entsprechend Art. XVI Abs. 1 des Übereinkommens über den internationalen Handel mit
gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen Kundgemacht in BGBl. Nr. 188/1982, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 41/1990. hat Malaysia folgende Arten für die
Aufnahme in den Anhang III dem Sekretariat vorgeschlagen
Tierarten
VÖGEL
HÜHNERVÖGEL
Fasanartige Braunbauch-Buschwachtel = 385
Grünfuß-Buschwachtel
Augenwachtel
Gelbschwanzfasan
Haubenfeuerrückenfasan
Schwarzwachtel
Rothschild-Pfaufasan
Pfauentruthahn oder Rheinartfasan
Langschnabelwachtel
Straußenwachtel
(= 385 bedeutet: enthält das Gattungssynonym Rotbauch-Buschwachtel)
2. Entsprechend Artikel XVI Abs. 2 wird die Aufnahme dieser Liste in den Anhang III 90 Tage nach
dem Datum dieser Mitteilung, das ist am 13. November 1986, für alle Vertragsparteien,
ausgenommen jene, die einen Vorbehalt einbringen, in Kraft treten.
3. Alle Exemplare dieser Arten, lebend oder tot und alle erkennbaren Teile oder Erzeugnisse werden
durch die Bestimmungen des Übereinkommens erfaßt.