588_1996
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588. Kundmachung: Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Tunesien
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 588. Kundmachung: Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Tunesien
1996_588_0 588. Kundmachung: Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Tunesien
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Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht
Das am 25. Mai 1976 unterzeichnete Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Österreichischen
Bundesregierung und der Regierung der Republik Tunesien wurde gemäß seinem Artikel 10 durch
Österreich mit Schreiben vom 3. Juli 1996 mit Wirkung zum 23. Juli 1997 gekündigt.