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588_1996 AT

588. Kundmachung: Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Tunesien

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 588. Kundmachung: Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Tunesien

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Das am 25. Mai 1976 unterzeichnete Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Österreichischen

Bundesregierung und der Regierung der Republik Tunesien wurde gemäß seinem Artikel 10 durch

Österreich mit Schreiben vom 3. Juli 1996 mit Wirkung zum 23. Juli 1997 gekündigt.

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