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588_1994 AT

588. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Pflanzenschutz Organisation für Europa und den Mittelmeerraum

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 588. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Pflanzenschutz Organisation für Europa und den Mittelmeerraum

Nach Mitteilungen der französischen Regierung haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Errichtung der Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum (BGBl. Nr. 45/1957, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 230/ 1962) hinterlegt bzw erklärt, sich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit an das Übereinkommen gebunden zu erachten.

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde bzw. Kontinuitätserklärung

Albanien 10. Juni 1994

Algerien 21 Februar 1969

Estland 27 Dezember 1993

Iran 6. April 1976

Kroatien 15. März 1994

Lettland 7 August 1992

Marokko 27 Oktober 1972

Slowenien 18. Jänner 1994

Ukraine 9 März 1994

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