588_1973
AT
588. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 152 Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinde Weyregg am Attersee
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 588. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 152 Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinde Weyregg am Attersee
1973_588_0 588. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 152 Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinde Weyregg am Attersee
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 152 Seeleiten Straße
wird im Bereich der Gemeinde Weyregg am
Attersee wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 5,520 und führt in gestreckterer Linienführung
bis km 5,672 (alt)/5,680 (neu).
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
und bei der Gemeinde Weyregg am
Attersee aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.