Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
588_1973 AT

588. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 152 Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinde Weyregg am Attersee

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 588. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 152 Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinde Weyregg am Attersee

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 152 Seeleiten Straße

wird im Bereich der Gemeinde Weyregg am

Attersee wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 5,520 und führt in gestreckterer Linienführung

bis km 5,672 (alt)/5,680 (neu).

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

und bei der Gemeinde Weyregg am

Attersee aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →