587_1996
AT
587. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 587. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien
1996_587_0 587. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien
Originalquelle öffnen
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht
Das am 2. Juli 1974 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung
und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien wurde gemäß der vereinbarten Regelung
durch Österreich mit Schreiben vom 25. Juni 1996 mit Wirkung zum 31. Oktober 1996 gekündigt.