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587_1996 AT

587. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 587. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Das am 2. Juli 1974 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung

und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien wurde gemäß der vereinbarten Regelung

durch Österreich mit Schreiben vom 25. Juni 1996 mit Wirkung zum 31. Oktober 1996 gekündigt.

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