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587_1991 AT

587. Verordnung: Änderung der Verordnung über Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1983

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 587. Verordnung: Änderung der Verordnung über Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1983

Auf Grund des § 17 Abs. 4 des Studienförderungsgesetzes

1983, BGBl. Nr. 436, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 370/1991,

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen verordnet

Die Verordnung über Formulare nach dem

Studienförderungsgesetz 1983, BGBl. Nr. 594/

1990, wird wie folgt geändert

1. Die Anlage 1 (Antrag auf Gewährung und

Erhöhung einer Studienbeihilfe) erhält den

Inhalt der Anlage A dieser Verordnung.

2. Die Anlagen 7, 8, 9 und 10 (Nachweise der

sozialen Bedürftigkeit) erhalten den Inhalt der

Anlagen B, C, D und E dieser Verordnung.

3. In § 1 Z 6 wird der Punkt durch einen

Strichpunkt ersetzt, angefügt werden die Z 7

und 8

„7. für den Nachweis von Studienbehinderungen

das Formular nach dem Muster

der Anlage 11;

8. für den Nachweis des Studienerfolges das

Formular nach dem Muster der Anlage

12."

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