587. Verordnung: Änderung der Verordnung über Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1983
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 17 Abs. 4 des Studienförderungsgesetzes
1983, BGBl. Nr. 436, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 370/1991,
wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Finanzen verordnet
Die Verordnung über Formulare nach dem
Studienförderungsgesetz 1983, BGBl. Nr. 594/
1990, wird wie folgt geändert
1. Die Anlage 1 (Antrag auf Gewährung und
Erhöhung einer Studienbeihilfe) erhält den
Inhalt der Anlage A dieser Verordnung.
2. Die Anlagen 7, 8, 9 und 10 (Nachweise der
sozialen Bedürftigkeit) erhalten den Inhalt der
Anlagen B, C, D und E dieser Verordnung.
3. In § 1 Z 6 wird der Punkt durch einen
Strichpunkt ersetzt, angefügt werden die Z 7
und 8
„7. für den Nachweis von Studienbehinderungen
das Formular nach dem Muster
der Anlage 11;
8. für den Nachweis des Studienerfolges das
Formular nach dem Muster der Anlage
12."