587_1989
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587. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 587. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates
1989_587_0 587. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates
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Auf Grund des § 55 Abs. 3 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 444, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 372/1986, 289/1987 und 298/1988 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Anerkennung der zur
Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates,
BGBl. Nr. 142/1988, wird wie folgt geändert
In Neuseeland, Spanien und USA sind folgende Untersuchungsanstalten zur Ausfertigung von
Weineinfuhrzeugnissen ermächtigt