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587_1989 AT

587. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 587. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates

Auf Grund des § 55 Abs. 3 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 444, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 372/1986, 289/1987 und 298/1988 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Anerkennung der zur

Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates,

BGBl. Nr. 142/1988, wird wie folgt geändert

In Neuseeland, Spanien und USA sind folgende Untersuchungsanstalten zur Ausfertigung von

Weineinfuhrzeugnissen ermächtigt

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