587. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinden Weißenbach am Lech und Höfen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 198 Lechtal Straße
wird im Bereich der Gemeinden Weißenbach am
Lech und Höfen wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 71,856,20, führt unter mehrfacher Kreuzung
der alten Trasse bis km 72,65, verläuft
sodann südöstlich der alten Trasse und bindet
bei km 75,00 in die bestehende Straßentrasse ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung
sowie bei den Gemeinden Weißenbach am Lech
und Höfen aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.