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587_1973 AT

587. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinden Weißenbach am Lech und Höfen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 587. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinden Weißenbach am Lech und Höfen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 198 Lechtal Straße

wird im Bereich der Gemeinden Weißenbach am

Lech und Höfen wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 71,856,20, führt unter mehrfacher Kreuzung

der alten Trasse bis km 72,65, verläuft

sodann südöstlich der alten Trasse und bindet

bei km 75,00 in die bestehende Straßentrasse ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung

sowie bei den Gemeinden Weißenbach am Lech

und Höfen aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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