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586_1996 AT

586. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Kamerun

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 586. Kundmachung: Kündigung des Handelsabkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Kamerun

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Das am 15. Oktober 1962 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Republik Österreich und

der Bundesrepublik Kamerun wurde gemäß seinem Artikel 6 durch Österreich mit Schreiben vom 3. Juli

1996 mit Wirkung zum 4. Oktober 1997 gekündigt.

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